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Beihilfepatientin in der Physiotherapie erkundigt sich nach den neuen Beihilfesätzen für Physiotherapie 2026

Die Beihilfesätze für Physiotherapie 2026

Die Beihilfesätze für Physiotherapie werden 2026 erneut angepasst. In Niedersachsen werden die die Beihilfehöchstsätze für Physiotherapie laut Deutschem Verband für Physiotherapie rückwirkend zum 1.1.2026 angepasst. Für die Beamten des Bundes gelten die neuen Beihilfesätze ab 1.2.2026. Die weiteren Länder passen ihre Sätze ebenfalls zeitnah an.

Liste der wichtigsten Beihilfesätze für Physiotherapie 2026 für Beamte des Bundes und in Niedersachsen:

Während das Bundesverwaltungsamt die neuen Sätze bereits veröffentlicht hat, steht die Veröffentlichung der neuen Beihilfesätze des Niedesächsischen Landesamts für Bezüge und Versorgung noch aus. Hier können Sie prüfen, ob die neuen Sätze für niedersächsische Beamte offiziell veröffentlicht wurden.

 

Die Tabelle zeigt ausgewählte Beihilfesätze für Physiotherapie in Niedersachsen und des Bundes, gültig in Niedersachsen seit 1.1.2026, gültig für Beamte des Bundes ab 1.2.2026. Alle Angaben Stand 02/2026. Angaben in Euro pro Behandlungseinheit. Die Werte dienen nur zur Orientierung, wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit. Die für Sie aktuell gültigen Sätze erfahren Sie verbindlich bei Ihrer Beihilfestelle.

Beihilfesätze für Physiotherapie erneut auf gleichem Niveau wie Honorarsätze für gesetzlich Versicherte.

Mit der Anpassung der Beihilfesätze Anfang des Jahres 2026 liegen die Beihilfesätze für Physiotherapie ziemlich genau auf dem Niveau der Honorare für gesetzlich Versicherte.  Der Gesetzgeber kommt damit dem von ihm ausgesprochenen Ziel näher, die Zuzahlungen für Beihilfeempfänger dem Niveau der gesetzlich versicherten Patienten anzugleichen. Gesetzlich Versicherte zahlen neben einer Rezeptgebühr von 10.00 Euro pro Verordnung zusätzlich 10% pro Behandlung selbst als Zuzahlung.

Hier finden Sie die vollständige Tabelle der Beihifesätze 2026 für Physiotherapie für Beamte des Bundes mit Stand 01/2026 und eine Tabelle mit Beihilfesätze für Physiotherapie für Beamte des Landes Niedersachsen 2026 mit Stand 01/2026.

Wie hoch ist 2026 die Zuzahlung zur Physiotherapie bei Beihilfe?

Obwohl im Zusammenhang mit den Beihilfesätzen für Physiotherapie auch von "Beihilfehöchstsätzen" gesprochen wird, sind diese nicht gleichbedeutend mit den Preisen für Physiotherapie. Die Preise für Privatpatienten und Beihilfeversicherte können von den Physiotherapiepraxen frei festgelegt werden und liegen gemäß Vorgabe des Gesetzgebers in der Regel über den Beihilfehöchstsätzen. Denn bei den Höchstsätzen handelt es sich nur um eine anteilige Erstattung der Physiotherapiekosten. Die Beihilfe ist gemäß Wunsch des Gesetzgebers lediglich eine Zuzahlung ("Beihilfe") des Dienstherren zur gesundheitlichen Versorgung seiner Landes- bzw. Bundesbediensteten. Der Gesetzgeber geht von einem Eigenanteil (=Zuzahlung) für die Patienten in ähnlichem Umfang wie bei gesetzlich Versicherten aus. Dieser soll um die 10% des Behandlungshonorars liegen, wir wir im folgenden erläutern:
 
Die Höhe des Behandlungshonorars für Beihilfepatienten, also der Preis für die Physiotherapie, die eine Physiotherapiepraxis seinen Patienten in Rechnung stellt, liegt stets im Ermessen der Physiotherapiepraxen. Die meisten Physiopraxen orientieren sich an den gesetzlichen Leitlinien, das heißt: Erstattungsfähige Beihilfesätze zzgl. 10% Zuzahlung plus 10,- Euro pro Verordnung (analog gesetzlich Versicherte). Gleichzeitig sollten sich die Honorare im ortsüblichen Rahmen bewegen, können also höher oder niedriger ausfallen. Um Überraschungen bei der Abrechnung der Leistungen und die Höhe der daraus resultierenden Zuzahlungen zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, dass sich Beihilfepatienten vor Therapiebeginn über die Behandlungspreise in ihrer Praxis erkundigen und diese mit den für sie persönlich geltenden Erstattungssätzen abgleichen. Die Differenz aus den Beihilfesätzen und dem Behandlungspreis ergibt die Zuzahlung.
 
Professionelle Physiotherapiepraxen schließen mit Ihren Patienten vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag ab, aus dem die Behandlungspreise deutlich hervorgehen. Der Abgleich mit den jeweils aktuell gültigen beifhilfefähigen Höchstsätzen ergibt dann die konkrete Zuzahlung für den Patienten. Naturgemäß kann diese Zuzahlung in jeder Praxis und für jeden Patienten unterschiedlich hoch ausfallen.​

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