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Beihilfeversicherte: Zuzahlung zur Physiotherapie?

Diese Regeln gelten für die Zuzahlung zur Physiotherapie für Beihilfe-Versichterte

Oldenburg/Bremen 8.4.2024

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Immer wieder kommt es zu Fragen und Missverständnissen im Zusammenhang mit der Zuzahlungzur Physiotherapie bei Beihilfe- und Privatversicherten. Dabei ist die Rechtslage klar. Beihilfesätze stellen laut Gesetzgeber keine verbindliche Preisvorgabe für die Honorar der Physiotherapeuten dar. In verschiedenen Gerichtsurteilen wie auch in einer Stellungnahme des Bundesinnenministeriums wurde bestätigt, dass Beihilfesätze nicht für die Vergütung von Physiotherapie ausreichen und Beihilfeempfänger von einer Zuzahlung für Physiotherapiebehandlungen ausgehen müssen. Ebenso wenig sind die Beihilfehöchstsätze eine Vorgabe für Physiotherapiehöchstpreise für Privatpatienten. Auch Privatpatienten müssen von einer Zuzahlung ausgehen. Wir nennen Ihne im folgenden einige gültige Quellen zu dem Thema:

Bundesverwaltungsamt, Juli 2023:
 

"Die beihilfefähigen Höchstsätze sind für die Beihilfestelle bindend, nicht jedoch für die Heilbehandler/-innen. Es wird daher empfohlen, vor der Behandlung nach den Preisen zu fragen bzw. auch Preis zu vergleichen, um die eigenen Belastung möglichst gering zu halten."
 

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Quelle: Bundesverwaltungsamt Dienstleisungszentrum, Merkblatt Beihiflel Heilmitttel, Stand juli 2023

Ds Bundesiinenmisnisterium äußerte sich bereits 2004 zur Höhe der Belastung von Beamten durch die Zuzahlung zu Physiotherapie. Demnach geht der Bund von einer Belastung, also Zuzahlung zur Beihilfe, ähnlich wie bei gesetzlich Versicherten aus:

Pressemitteilung des BMI vom 7.2.2004
 

“Richtig ist, dass Beamte durch die steigenden Gesundheitskosten ebenso belastet werden wie alle anderen Bürger. (...) Bei Hilfsmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeträge, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Beamten führt.

Zum 1. Januar 2004 sind die Zuzahlungen in der Beihilfe den veränderten Beträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst worden. Die Höhe der Beträge und die Tatbestände entsprechen den Zuzahlungen der GKV, d. h.:
 

  • Arzneimittel: 10 % der Aufwendungen (mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro)

  • Krankenhaus: 10 Euro pro Tag, höchstens 28 Tage jährlich

  • Heilmittel (Anm.: dazu gehört Physiotherapie): Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den (nicht kostendeckenden) Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten.

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(...) Die Zuzahlungen sollen die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer stabilisieren oder senken. Die Beihilfe tritt an die Stelle d es Arbeitgeberbeitrages. Es tritt bei den Beihilfekosten dieselbe Entlastung ein wie beim Arbeitgeberbeitrag (der GKV), nämlich in Höhe der Hälfte der Zuzahlung. Die andere Hälfte der Entlastung, nämlich beim Arbeitnehmerbeitrag, erfolgt bei der privaten Krankenversicherung nicht. Vielmehr steigen dort die Beiträge weiter. Beim Beamten kommen daher steigende Versicherungsbeiträge und geringere, durch Zuzahlung verminderte Beihilfe zusammen. Seine finanzielle Belastung entspricht mindestens der eines GKV-Versicherten.

Diese Verfahrensweise mit den Zuzahlungen in der Beihilfe ist nicht neu, sondern so geregelt, seitdem es Zuzahlungen gibt. Die Regelung ist auch nicht im Kleingedruckten versteckt, sondern Teil der für Jeden öffentlich zugänglichen Beihilfevorschriften.”

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Quelle: Bundesministerium, Pressemitteilung vom 07.02.2004

Auch der der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) stellt in einer Meldung aus 2021 klar:

Deutscher Verband für Physiotherapie, 13.12.2021:

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"Beihilfe ist eine Teilerstattung von Kosten

 

Beamte und Beamtinnen sind aus Sicht der Praxis Privatpatienten. Die vom Dienstherrn des Beamten gewährte Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen. Die Betonung liegt dabei auf Unterstützung. Differenzen zu den beihilfefähigen Höchstbeträgen und den tatsächlichen Behandlungskosten müssen die Patientin oder der Patient selbst tragen oder durch eine entsprechende private Zusatzversicherung absichern."

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Quelle: ZVK, Zuzahlungen zur Beifhilffe, 01.2024

Anfang 2024 wurden die Beihilfe-Sätze für Physiotherapie erneut angehoben. Hier erhalten Sie mehr Informationen zu den aktuellen Beihilfesätze für Physiotherapie 2024 und die übliche Höhe der Zuzahlungen für Privatpatienten und Beihilfepatienten.

Wie hoch ist die Beihilfe für Physiotherapie 2024?
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