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Müssen Privatversicherte und Beihilfeversicherte eine Zuzahlung zur Physiotherapie leisten?

Diese Regeln gelten für die Zuzahlung zur Physiotherapie für Privatpatienten und Beihilfeversichterte

Oldenburg/Bremen, 20.4.2023

Immer wieder kommt zu Fragen und Missverständnissen im Zusammenhang mit der Zuzahlung zu physiotherapeutischen Leistungen. Dabei ist die Rechtslage klar. Beihilfesätze stellen laut Gesetzgeber und gemäß dem Willen der Politik keine verbindliche Preisvorgabe für die durch Physiotherapeuten abzurechnenden Honorare dar. In verschiedenen Gerichtsurteilen wie auch in einer Stellungnahme des Bundesinnenministeriums wurde bestätigt, dass Beihilfesätze nicht für die Vergütung von Physiotherapiesätzen ausreichen und Beihilfeempfänger von einer Zuzahlung für die Wahrnehmung von Physiotherapieleistungen ausgehen müssen. Klarheit verschaffte bereits 2004 eine Erklärung zu dem Sachverhalt, der nach wie vor Bestand hat:

Gesetzgeber verpflichtet Beihilfe-Versicherte zur Zuzahlung

Pressemitteilung des BMI vom 7.2.2004
 

“... Richtig ist, dass Beamte durch die steigenden Gesundheitskosten ebenso belastet werden wie alle anderen Bürger. Beamte bezahlen Arzneimittel in der Apotheke zunächst vollständig aus eigener Tasche. 50 % dieses Betrages erstattet die private Krankenversicherung. Hierbei hat der Gesetzgeber keine Begrenzung der Kosten durch Zuzahlungen vorgesehen. Die Kosten dieser privaten Krankenversicherung steigen deshalb ungebremst, zu Jahresbeginn für viele Beamte um ca. 10 %. Die andere Hälfte der Kosten wird durch die Beihilfe erstattet. Dies entspricht dem Beitrag des Arbeitgebers in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei werden von dem Rechnungsbetrag die Zuzahlungen abgezogen. Dieses Verfahren besteht schon, seit die Vorgängerregierung es eingeführt hat. Es ist auch jetzt nicht geändert worden, da alle Seiten es stets als korrekt angesehen haben.

Bei Hilfsmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeträge, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Beamten führt. (Anmerkung: Dies gilt auch für die sog. Heilmittel, zu denen die Physiotherapie zählt.)

Falsch ist ferner die Behauptung, die Sonderregelungen seien im Kleingedruckten versteckt. Die gesamten Beihilfevorschriften sind vielmehr für jeden öffentlich zugänglich.

Zum 1. Januar 2004 sind die Zuzahlungen in der Beihilfe den veränderten Beträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst worden. Die Höhe der Beträge und die Tatbestände entsprechen den Zuzahlungen der GKV, d. h.:

 

  • Arzneimittel: 10 % der Aufwendungen (mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro)

  • Krankenhaus: 10 Euro pro Tag, höchstens 28 Tage jährlich

  • Heilmittel (Anm.: dazu gehört Physiotherapie): Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den (nicht kostendeckenden) Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten.
     

Der Beamte, der Beihilfe erhält, bezahlt das Arzneimittel zunächst in der Apotheke vollständig selbst. Er reicht diese Rechnung dann bei der Beihilfestelle und seiner privaten Versicherung ein. Jede Seite erstattet ihm typischerweise 50 % der Kosten.
Die private Versicherung hat keine Kostenentlastung durch die Zuzahlungen. Sie erstattet die Kosten nach ihren Versicherungsbedingungen. Das hat zur Folge, dass die Kosten für die private Krankenversicherung der Beamten steigen, der größte Versicherer von Beamten hat die Beiträge zu Beginn des Jahres um ca. 10 % erhöht. Bei der Berechnung der Beihilfe wird der Betrag der Zuzahlung vom Rechnungsbetrag abgezogen. Das bedeutet, dass sich der Erstattung der Beihilfe um die Hälfte des Betrages der Zuzahlung vermindert.

Dies ist keine “Extrawurst für Beamte” Die Zuzahlungen sollen die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer stabilisieren oder senken. Die Beihilfe tritt an die Stelle d es Arbeitgeberbeitrages. Es tritt bei den Beihilfekosten dieselbe Entlastung ein wie beim Arbeitgeberbeitrag, nämlich in Höhe der Hälfte der Zuzahlung. Die anderer Hälfte der Entlastung, nämlich beim Arbeitnehmerbeitrag, erfolgt bei der privaten Krankenversicherung nicht. Vielmehr steigen dort die Beiträge weiter. Beim Beamten kommen daher steigende Versicherungsbeiträge und geringere, durch Zuzahlung verminderte Beihilfe zusammen. Seine finanzielle Belastung entspricht mindestens der eines GKV-Versicherten.

Diese Verfahrensweise mit den Zuzahlungen in der Beihilfe ist nicht neu, sondern so geregelt, seitdem es Zuzahlungen gibt. Die Regelung ist auch nicht im Kleingedruckten versteckt, sondern Teil der für Jeden öffentlich zugänglichen Beihilfevorschriften.”

Quelle: Bundesministerium, Pressemitteilung vom 07.02.2004

Anfang 2022 wurden die Beihilfe-Sätze für Physiotherapie erneut angehoben. Hier erfahren Sie mehr zu den aktuellen Beihilfesätze für Physiotherapie 2023 und die übliche Höhe der Zuzahlungen für Privatpatienten und Beihilfepatienten.

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