Unsere Preise für Physiotherapie und Medical Wellness
gültig ab 1.1.2025
Unsere Leistungen stehen Selbstzahlern, privat Versicherten und gesetzlich Versicherten mit oder ohne Verordnung eines Arztes offen. Die Verwendung hochwertiger Öle und Handtücher sind in unseren Preisen inklusive. Je nach Leistung erfolgt die Abrechnung in bar vor Ort, auf Rechnung, über die Krankenkasse oder per EC-Karte. Die angegeben Zeiten enthalten die Zeiten für Umziehen, Beratung und Terminvereinbarung. Die Netto-Behandlungszeit kann daher abweichen.
Medical Massage
Die Abrechnung von Massagen erfolgt in bar oder per EC-Karte nach der Behandlung im Studio.
Medizinische Massagen können bei entsprechender Diagnose auch vom Arzt verschrieben und auf Privatrezept abgerechnet werden. Besuchen Sie dazu unseren News-Special zum Thema "Massage auf Rezept - geht das?"
Medical Wellness
Medical-Wellness-Leistungen sind Selbstzahlerleistungen, ohne Verordnung des Arztes. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel keine Kosten für Wellnessanwendungen. Die Bezahlung erfolgt in Bar oder per EC-Karte in unseren Studios direkt im Anschluss an die Behandlung.
Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Preise für Physiotherapie
Physiotherapie-Behandlungen erfolgen immer auf Basis eines vorliegenden Rezepts vom Arzt. Die Abrechnung von Physiotherapie erfolgt dabei unterschiedlich und hängt von der Art der Versicherung ab:
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Die Honorare für Physiotherapie sind für gesetzlich Versicherte bundesweit einheitlich. Für gesetzlich Versicherte erfolgt die Abrechnung von Physiotherapie nach §125 GSB-V. Das heißt: Die Abrechnungssätze und Behandlungszeiten werden von den gesetzlichen Kassen festgelegt und erstattet. Aus diesem Grunde erhält man als Kassenpatient auch - bis auf die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (s.u.) keine Rechnung und somit keinen Einblick in die Vergütung der Physiotherapeuten. Dabei werden die Vergütungen regelmäßig veröffentlicht. Hier finden Sie die Honorare für Physiotherapeuten für gesetzlich Versicherte (Quelle GVK, 01/2025).
Zuzahlungspflicht für Physiotherapie bei gesetzlich Versicherten
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen bei Physiotherapie-Behandlungen die gesetzlich vorgeschriebene, einmalige Rezeptgebühr i.H.v. 10,- Euro pro Rezept und die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes. Alle weiteren Behandlungskosten werden von den Kassen übernommen. Die Rezeptgebühr und die Zuzahlung werden vor Behandlungsbeginn in bar oder per EC-Karte in der behandelnden Praxis bezahlt. Die Zuzahlung für Gesetzlich Versicherte zur Physiotherapie ist von den Kassen festgelegt. Die Physiotherapiepraxis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Zuzahlung. Die Höhe der Zuzahlung zur Physiotherapie ist für gesetzlich Versicherte daher in allen Praxen bundesweit gleich hoch.
Privatversicherte inkl. Beihilfeversicherte und Selbstzahler
Unsere Preise für Privatversicherte und Selbstzahler berücksichtigen die von Gesetzgeber und den Kassen vorgesehen Behandlungszeiten und Honorare. Die angegebenen Zeiten beinhalten die Zeiten für Anamnese, Beratung und Dokumentation. Die tatsächliche Behandlungszeit kann daher geringer sein. Zeiten für Terminabstimmungen belasten bei uns Ihre Behandlungszeit dagegen nicht, da wir einen durchgängig besetzten Empfangstresen zur Terminabstimmung haben. Handtücher und hochwertige Öle der Marke Pino sind bei uns im Preis enthalten.
Die hier angegebenen Preise gelten unabhängig von der Erstattungshöhe Ihres Leistungsträgers (Krankenkasse oder Beihilfestelle) für alle unsere physiotherapeutischen Behandlungen mit bestehender ärztlicher Verordnung. Wir schließen vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag mit Ihnen ab, aus dem die Behandlungspreise konkret hervorgehen. Nicht immer übernimmt die Beihilfestelle oder die Private Krankenversicherung alle Kosten der Physiotherapie; der Gesetzgeber geht von einer "Selbstbeteiligung" der Beihilfeversicherten und Privatpatienten von ca. 10% aus. Im Zweifel empfehlen wir, sich vor Behandlungsbeginn über die Erstattungshöhe Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle zu erkundigen.
Hier finden Sie Informationen zu den beihilfefähigen Höchstsätzen für Physiotherapie 2025 in Niedersachsen. Sollten Sie Probleme bei der Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung haben, so sprechen Sie uns an. Hier finden Sie weitergehende Informationen zum Thema Preise und Zuzahlung zur Physiotherapie bei Privatpatienten.
Dies sind unsere Preise für Physiotherapie für Privat- und Beihilfeversicherte:
Zuzahlung bei Privatpatienten und Beihilfepatienten
Als Beihilfeversicherter gelten Sie als Privatpatient. Unsere Preise für Beihilfeversicherte entsprechen daher den Preisen für Privatversicherte. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle und/oder Versicherung über die aktuellen Sätze für Erstattungen, die von Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle übernommen werden. Der Abgleich mit den aktuell gültigen beifhilfefähigen Höchstsätzen ergibt bei Beihilfeversicherten Ihre individuelle Zuzahlung. Der Gesetzgeber geht von einer Zuzahlung von ca. 10% aus, ähnlich wie bei gesetzlich Versicherten.
Bei PhysioCare liegt die Zuzahlung unter i.d.R. (abhängig vom Versicherungsschutz) innerhalb der Vorgaben des Gesetzgebers. Naturgemäß kann die Zuzahlung in jeder Praxis und je nach individuell bestehendem Versicherungsumfang unterschiedlich hoch ausfallen. Unabhänig von der entstehenden Differenz, sind ist die Differenz stets vom Patienten zu tragen.
Für Privatpatienten, die nicht beihilfeversichert, sondern "normal" privat vollvesichert sind, gelten diese Regeln nicht. Die Beihilfehöchstsätze spielen da keine Rolle, obwohl das vielfach von den privaten Krankenkassen so dargestellt wird. Hier zählt allein die im Vertrag zwischen Patient und Privater Krankenversicherung vereinbarte Erstattung für Heilmittel (die naturgemäß bei jeder Versicherung und bei jedem Versicherungsvertrag anders ausfallen kann). Und zwischen Patient und Physiotherapiepraxis gilt der zwischen Physiotherapeut und Patient - am besten schriftlich - vereinbarte Honorarsatz für die Behandlung. Dieser kann natürlich vom Erstattungsvertrag der Versicherung abweichen, je nachdem, welcher Versicherungssschutz vereinbart wurde. Eventuelle Differenzen zwischen der Erstattung der PKV und dem Honorar des Therapeuten trägt der Patient immer selbst.
Hier finden Sie weitere hilfreiche Informationen zum dem Thema Beihilfe für Physiotherapie und die aktuelle Beihilfesätze für Physiotherapie für Niedersachsen 2025 (Stand 6.1.2025)
Osteopathie
Klassische Osteopathie-Behandlungen erfolgen stets auf Verordnung des Arztes. Aktuell bieten wir im Rahmen der Osteopathie ausschließlich Craniosacrale Therapie für Selbstzahler an. Eine Erstattung durch die Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse über Möglichkeiten der Kostenerstattung.
Craniosacrale Therapie ist eine gesundheitliche Selbstzahlerleistung. Sie erfolgt ohne Rezept vom Arzt, das heißt der Patient trägt die Kosten selbst. Die Abrechnung erfolgt vor oder nach der Behandlung vor Ort im Studio, zahlbar in bar oder mit EC-Karte.
Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Kinesio-Tape
Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sie haben die Möglichkeit Gutscheine für alle unsere Leistungen zu erwerben. Verschenkt werden kann jede Leistung aus unserem umfangreichen Medical Wellness Programm. Der Gutschein wird in einem attraktiven Umschlag übergeben.
Als Gutschein-Betrag kann jeder beliebige Wert ab 30,- Euro eingetragen werden. Mehr Informationen zu unseren Gutscheinen gibt es hier. Die Bestellung eines Gutscheins kann telefonisch oder per Mail erfolgen, der Versand erfolgt per Post.
Wellness für die Finanzen: Mit unseren 10+1 Vorteilskarten bezahlen Sie zehn Anwendungen und erhalten dafür die elfte Anwendung kostenlos. Die Karten sind 24 Monate gültig und sind nicht übertragbar. Die Zehnerkarten können auch verschenkt werden.
Mehr Informationen zu unseren Zehnerkarten finden Sie hier. Buchung von Terminen und Beratung unter Fon 0441 18 033 601 oder per Mail: info@PhysioCare.de
Wichtig: Stornierung von Behandlungsterminen
Wir arbeiten nach dem Bestellprinzip, das heißt: Für Ihren Termin halten wir Räume, Geräte und Personal bereit, das wir bei kurzfristiger Absage nicht anderweitig auslasten können.Termine, die weniger als 24 Std. vor Durchführung durch den Kunden abgesagt werden, müssen wir daher wie vom Gesetzgeber vorgesehen in voller Höhe privat berechnen, unabhängig von der Ursache der Verhinderung. Bis 24 Stunden vorher ist die Stornierung eines Termins kostenlos möglich.
Information zu Zeitangaben
Alle Zeitangaben enthalten Zeiten für Beratung, Therapievorbereitung und Anamnese. Die Netto-Therapiezeit kann daher geringer ausfallen als angegeben.