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Höhere Beihilfehöchstsätze für Beamte in Niedersachsen und beim Bund 2024

Die neuen Beihilfesätze für Physiotherapie 2024

Die Beihilfesätze für Physiotherapie sind für die niedersächsischen Beamten am 1.1.2024 erhöht worden. Für Beamte des Bundes gelten seit 1.4.2024 neue Beihilfesätze. Wir nennen Ihnen die wichtigsten Beihilfesätze für Physiotherapie 2024 in Niedersachsen und für Beamte des Bundes und geben Hinweise zur Höhe der Zuzahlung zur Physiotherapie für Beihilfeempfänger.

Dies sind die wichtigsten Beihilfesätze für Physiotherapie 2024 (Niedersachsen und Bund):

* für Beamte des Bundes gilt für Hausbesuche ein Satz von 22.40 Euro.

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Quellen:

Hier finden Sie die vollständige Liste mit den aktuell beihilfefähigen Höchstsätzen für Physiotherapie in Niedersachsen seit 1.1.2024. Hier finden Sie die vollständige Liste mit den beihilfefähigen Höchsbeträgen für Physiotherapie gültig seit 1.4.2024 für Beamte des Bundes.

Wie hoch ist die Zuzahlung zur Physiotherapie bei Beihilfe?

Obwohl im Zusammenhang mit den Beihilfesätzen für Physiotherapie auch von "Beihilfehöchstsätzen" gesprochen wird, sind diese nicht gleichbedeutend mit den Höchstpreisen,die Physiotherapeuten für Physiotherapie berechnen dürfen. Vielmehr handelt es sich bei den Höchstsätzen um die Erstattung die Sie maximal von der Beihilfestelle erwarten dürfen. Denn: Die Beihilfe ist lediglich eine Zuzahlung ("Beihilfe") des Dienstherren zur gesundheitlichen Versorgung seiner Landes- bzw. Bundesbediensteten. Der Gesetzgeber geht von einem Eigenanteil (=Zuzahlung) für die Patienten in ähnlichem Umfang wie bei gesetzlich Versicherten aus (diese zahlen 10,- Euro pro Rezept plus 10% des Behandlungshonorars) - ohne konkrete Preise für Physiotherapie festzuschreiben.
 
Letztendlich liegt die Höhe des Behandlungshonorars für Beihilfepatienten weiterhin im Ermessen der Physiotherapiepraxen. Die meisten Physiopraxen orientieren sich an oben genannten gesetzlichen Leitlinien, das heißt: Erstattungsfähige Beihilfesätze zzgl. 10% zzgl. zzgl. 10,- Euro pro Verordnung (analog gesetzlich Versicherte). Gleichzeitig sollten sich die Honorare im ortsüblichen Rahmen bewegen. Um dennoch Überraschungen bei der Abrechnung der Leistungen und die Höhe der Zuzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir stets, dass sich Beihilfepatienten vor Therapiebeginn über die Behandlungspreise ihrer Praxis erkundigen und diese mit den Erstattungssätzen abgleichen. Die Differenz aus den Beihilfesätzen und dem Behandlungspreis ergibt die Zuzahlung.
 
Professionelle Physiotherapiepraxen schließen mit Ihren Patienten vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag ab, aus dem die Behandlungspreise deutlich hervorgehen. Der Abgleich mit den jeweils aktuell gültigen beifhilfefähigen Höchstsätzen ergibt dann die konkrete Zuzahlung für den Patienten. Natürgemäß kann diese Zuzahlung in jeder Praxis unterschiedlich hoch ausfallen. 

Hier finden Sie Detailinformationen und nützliche Links für Beihilfe- und Privatversicherte über die Zuzahlung in der Physiotherapie.

Gesetzliche Vorgaben zur Zuzahlung zur Physiotherapie bei Beihilfeversicherten
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