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Aktuelle Beihilfesätze für Physiotherapie 2025

Die Beihilfesätze für Physiotherapie wurden für die niedersächsischen Beamten zum 1.4.2025 und für die Beamten des Bundes zum 1.5.2025 erhöht. Wir nennen Ihnen die wichtigsten Beihilfesätze für Physiotherapie 2025 in Niedersachsen und für Beamte des Bundes und geben Hinweise zur Höhe der Zuzahlung zur Physiotherapie für Beihilfeempfänger.

Dies sind die wichtigsten Beihilfesätze für Physiotherapie 2025 für Beamte in Niedersachsen und des Bundes:

Tab.: Wichtige Beihilfesätze für Physiotherapie in Niedersachsen. Angaben in Euro pro Behandlungseinheit. 

Unterschiedliche Beihilfesätze für Physiotherapie 2025 in Bund und Niedersachsen

Sowohl das für die Beihilfesätze zuständige Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung wie auch das Bundesverwaltungsamt veröffentlichen ihre Richtlinien für die sogenannten beihilfefähigen Höchstsätze für Heilmittel, zu denen u.a. die Physiotherapie gehört auf Ihren jeweiligen Online-Portalen. Demnach steigen die Beihilfesätze für Physiotherapie für Beamte des Landes Niedersachsen ab 1.4.2025 undd für Beamte des Bundes ab 1.5.2025. Dabei gelten nach der Erhöhung unterschiedliche Sätze in Bund und Land, siehe Tabelle oben. Dies führt zu unterschiedlichen Zuzahlungsbeträgen für die Patienten, abhängig von dem für sie zuständigen Versorgungsamt. Die unterschiedliche Höhe der beihilfefähigen Höchstsätze führt aktuell dazu, dass die Zuzahlung zur Physiotherapie für Bundesbeamte höher ausfällt, als für niedersächsische Beamte.

Hier finden Sie die vollständige Tabelle der Beihifesätze für Physiotherapie für Beamte des Bundes gültig seit 1.5.2025 und eine Tabelle mit Beihilfesätze für Physiotherapie für Beamte des Landes Niedersachsen gültig ab 1.4.2025.

Wie hoch ist 2025 die Zuzahlung zur Physiotherapie bei Beihilfe?

Obwohl im Zusammenhang mit den Beihilfesätzen für Physiotherapie auch von "Beihilfehöchstsätzen" gesprochen wird, sind diese nicht gleichbedeutend mit den Höchstpreisen,die Physiotherapeuten für Physiotherapie berechnen dürfen. Vielmehr handelt es sich bei den Höchstsätzen um die Erstattung die Sie maximal von der Beihilfestelle erwarten dürfen. Denn: Die Beihilfe ist lediglich eine Zuzahlung ("Beihilfe") des Dienstherren zur gesundheitlichen Versorgung seiner Landes- bzw. Bundesbediensteten. Der Gesetzgeber geht von einem Eigenanteil (=Zuzahlung) für die Patienten in ähnlichem Umfang wie bei gesetzlich Versicherten aus (diese zahlen 10,- Euro pro Rezept plus 10% des Behandlungshonorars) - ohne konkrete Preise für Physiotherapie festzuschreiben.
 
Letztendlich liegt die Höhe des Behandlungshonorars für Beihilfepatienten weiterhin im Ermessen der Physiotherapiepraxen. Die meisten Physiopraxen orientieren sich an oben genannten gesetzlichen Leitlinien, das heißt: Erstattungsfähige Beihilfesätze zzgl. 10% Zuzahlung plus 10,- Euro pro Verordnung (analog gesetzlich Versicherte). Gleichzeitig sollten sich die Honorare im ortsüblichen Rahmen bewegen. Um dennoch Überraschungen bei der Abrechnung der Leistungen und die Höhe der Zuzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir stets, dass sich Beihilfepatienten vor Therapiebeginn über die Behandlungspreise ihrer Praxis erkundigen und diese mit den Erstattungssätzen abgleichen. Die Differenz aus den Beihilfesätzen und dem Behandlungspreis ergibt die Zuzahlung.
 
Professionelle Physiotherapiepraxen schließen mit Ihren Patienten vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag ab, aus dem die Behandlungspreise deutlich hervorgehen. Der Abgleich mit den jeweils aktuell gültigen beifhilfefähigen Höchstsätzen ergibt dann die konkrete Zuzahlung für den Patienten. Natürgemäß kann diese Zuzahlung in jeder Praxis unterschiedlich hoch ausfallen. Seit 2025 hängt die Höhe der Zuzahlung zu Physiotherapie für Beamte in Niedersachsen auch davon ab, welches Versorgungsamt (Bund oder Niedersachsen) für Sie zuständig ist, da sich die Beihilfesätze zwischen Bund und Niedersachsen unterscheiden.

Hier finden Sie Detailinformationen und nützliche Links für Beihilfe- und Privatversicherte über die Zuzahlung in der Physiotherapie.

Gesetzliche Vorgaben zur Zuzahlung zur Physiotherapie bei Beihilfeversicherten
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