top of page
Physiotherapie_Verordnung.jpg

Aktuelle Beihilfesätze für Physiotherapie 2025

Die Beihilfesätze für Physiotherapie wurden für die niedersächsischen Beamten und für die Beamten des Bundes zuletzt mehrfach geändert. Die letzte Anpassung erfolgte im Juli 2025 (Stand 10/2025). Wir nennen Ihnen die wichtigsten Beihilfesätze für Physiotherapie 2025 in Niedersachsen und geben Hinweise zur Höhe der Zuzahlung zur Physiotherapie für Beihilfeempfänger.

Dies sind die wichtigsten Beihilfesätze für Physiotherapie 2025 für Beamte in Niedersachsen:

Tab.: Die Tabelle zeigt ausgewählte Beihilfesätze für Physiotherapie in Niedersachsen, gültig seit 1.7.2025, Stand Okotober 2025. Angaben in Euro pro Behandlungseinheit. Die Werte dienen nur zur Orientierung, wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit. Die für Sie aktuell gültigen Sätze erfahren Sie verbindlich bei Ihrer Beihilfestelle.

Beihilfesätze sinken teilweise das auf Niveau der gesetzlich versicherten Patienten.

Mit der letzten Anpassung der Beihilfesätze in Niedersachsen im Juli 2025 wurden die Beihilfesätze für Physiotherapie zum Teil auf das Niveau der gesetzlichen Kassen gesenkt. Für die meisten Beihilfeempfänger steigen dadurch die Zuzahlungen zu physiotherapeutischen Behandlungen teilweise deutlich. Der Gesetzgeber kommt damit dem von ihm ausgesprochenen Ziel näher, die Zuzahlungen für Beihilfeempfänger dem Niveau der gesetzlich versicherten Patienten anzugleichen. Gesetzlich Versicherte zahlen neben einer Rezeptgebühr von 10.00 Euro pro Verordnung noch 10% pro Behandlung selbst als Zuzahlung.

​

Hier finden Sie die vollständige Tabelle der Beihifesätze für Physiotherapie für Beamte des Bundes mit Stand 10/2025 und eine Tabelle mit Beihilfesätze für Physiotherapie für Beamte des Landes Niedersachsen mit Stand 10/2025.

Wie hoch ist 2025 die Zuzahlung zur Physiotherapie bei Beihilfe?

Obwohl im Zusammenhang mit den Beihilfesätzen für Physiotherapie auch von "Beihilfehöchstsätzen" gesprochen wird, sind diese nicht gleichbedeutend mit den Preisen für Physiotherapie. Die Preise für Privatpatienten und Beihilfeversicherte können von den frei festgelegt werden und liegen gemäß Vorgabe des Gesetzgebers in der Regel über den Beihilfehöchstsätzen. Denn bei den Höchstsätzen handelt es sich nur um eine anteilige Erstattung der Physiotherapiekosten. Die Beihilfe ist gemäß Wunsch des Gesetzgebers lediglich eine Zuzahlung ("Beihilfe") des Dienstherren zur gesundheitlichen Versorgung seiner Landes- bzw. Bundesbediensteten. Der Gesetzgeber geht von einem Eigenanteil (=Zuzahlung) für die Patienten in ähnlichem Umfang wie bei gesetzlich Versicherten aus, ohne konkrete Preise für Physiotherapie festzuschreiben.
 
Die Höhe des Behandlungshonorars für Beihilfepatienten, also der Preis für die Physiotherapie, die eine Physiotherapiepraxis seinen Patienten in Rechnung stellt, liegt stets im Ermessen der Physiotherapiepraxen. Die meisten Physiopraxen orientieren sich an den gesetzlichen Leitlinien, das heißt: Erstattungsfähige Beihilfesätze zzgl. 10% Zuzahlung plus 10,- Euro pro Verordnung (analog gesetzlich Versicherte). Gleichzeitig sollten sich die Honorare im ortsüblichen Rahmen bewegen, können also höher oder niedriger ausfallen. Um Überraschungen bei der Abrechnung der Leistungen und die Höhe der daraus resultierenden Zuzahlungen zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, dass sich Beihilfepatienten vor Therapiebeginn über die Behandlungspreise in ihrer Praxis erkundigen und diese mit den für sie persönlich geltenden Erstattungssätzen abgleichen. Die Differenz aus den Beihilfesätzen und dem Behandlungspreis ergibt die Zuzahlung.
 
Professionelle Physiotherapiepraxen schließen mit Ihren Patienten vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag ab, aus dem die Behandlungspreise deutlich hervorgehen. Der Abgleich mit den jeweils aktuell gültigen beifhilfefähigen Höchstsätzen ergibt dann die konkrete Zuzahlung für den Patienten. Naturgemäß kann diese Zuzahlung in jeder Praxis und für jeden Patienten unterschiedlich hoch ausfallen.​

Hier finden Sie Detailinformationen und nützliche Links für Beihilfe- und Privatversicherte über die Zuzahlung in der Physiotherapie.

Gesetzliche Vorgaben zur Zuzahlung zur Physiotherapie bei Beihilfeversicherten
bottom of page