Aktuelle Beihilfesätze für Physiotherapie 2025
Die Beihilfesätze für Physiotherapie blieben für die niedersächsischen Beamten und die Beamten des Bundes zum Jahresbeginn 2025 unverändert. Wir nennen Ihnen die wichtigsten Beihilfesätze für Physiotherapie 2025 in Niedersachsen und für Beamte des Bundes und geben Hinweise zur Höhe der Zuzahlung zur Physiotherapie für Beihilfeempfänger.
Dies sind die aktuellen Beihilfesätze für Physiotherapie 2025 für Beamte in Niedersachsen und des Bundes:
* für Beamte des Bundes gilt für Hausbesuche ein Satz von 22.40 Euro.
Keine Veränderung bei den Beihilfesätzen für Physiotherapie 2025
Sowohl das für die Beihilfesätze zuständige Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung wie auch das Bundesverwaltungamt veröffentlichten ihre Richtlinien für die sogenannten beihilfefähigen Höchstsätze für Heilmittel, zu denen u.a. die Physiotherapie gehört, am 1.11.2024. Demnach ändern sich die Beihilfesätze für Physiotherapie 2025 im Vergleich zu 2024 nicht. Da die Physiotherapiepraxen aufgrund höherer Kosten vor allem bei Personal und Energie überwiegend ihre Preise 2025 erhöhen werden, bedeutet dies für Beihilfeversicherte in der Regel höhere Zuzahlungen für physiotherapeutische Behandlungen. Die letzte Erhöhung der Beihilfe für Physiotherapie erfolgte 2024,.
Wie hoch ist 2025 die Zuzahlung zur Physiotherapie bei Beihilfe?
Obwohl im Zusammenhang mit den Beihilfesätzen für Physiotherapie auch von "Beihilfehöchstsätzen" gesprochen wird, sind diese nicht gleichbedeutend mit den Höchstpreisen,die Physiotherapeuten für Physiotherapie berechnen dürfen. Vielmehr handelt es sich bei den Höchstsätzen um die Erstattung die Sie maximal von der Beihilfestelle erwarten dürfen. Denn: Die Beihilfe ist lediglich eine Zuzahlung ("Beihilfe") des Dienstherren zur gesundheitlichen Versorgung seiner Landes- bzw. Bundesbediensteten. Der Gesetzgeber geht von einem Eigenanteil (=Zuzahlung) für die Patienten in ähnlichem Umfang wie bei gesetzlich Versicherten aus (diese zahlen 10,- Euro pro Rezept plus 10% des Behandlungshonorars) - ohne konkrete Preise für Physiotherapie festzuschreiben.
Letztendlich liegt die Höhe des Behandlungshonorars für Beihilfepatienten weiterhin im Ermessen der Physiotherapiepraxen. Die meisten Physiopraxen orientieren sich an oben genannten gesetzlichen Leitlinien, das heißt: Erstattungsfähige Beihilfesätze zzgl. 10% zzgl. zzgl. 10,- Euro pro Verordnung (analog gesetzlich Versicherte). Gleichzeitig sollten sich die Honorare im ortsüblichen Rahmen bewegen. Um dennoch Überraschungen bei der Abrechnung der Leistungen und die Höhe der Zuzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir stets, dass sich Beihilfepatienten vor Therapiebeginn über die Behandlungspreise ihrer Praxis erkundigen und diese mit den Erstattungssätzen abgleichen. Die Differenz aus den Beihilfesätzen und dem Behandlungspreis ergibt die Zuzahlung.
Professionelle Physiotherapiepraxen schließen mit Ihren Patienten vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag ab, aus dem die Behandlungspreise deutlich hervorgehen. Der Abgleich mit den jeweils aktuell gültigen beifhilfefähigen Höchstsätzen ergibt dann die konkrete Zuzahlung für den Patienten. Natürgemäß kann diese Zuzahlung in jeder Praxis unterschiedlich hoch ausfallen.
Hier finden Sie Detailinformationen und nützliche Links für Beihilfe- und Privatversicherte über die Zuzahlung in der Physiotherapie.