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Keine Corona-Beschränkungen mehr bei Massage

Für Wellness und Massagen braucht man in Niedersachsen schon lange weder Test noch eine Impfung. Auch das Tragen einer medizinischen Maske während der Massage ist nun keine Pflicht mehr.

Oldenburg, 8.4.2023

 

Die niedersächsische Coronaverordnung wurde bereits mit Wirkung am 28.2.2023 vollständig aufgehoben. Damit galten auf Landesebene seit dem 1.3.23 bereits keine Coronaeinschränkungen mehr für Wellness und Massage. Seitdem war für Niedersachsen und alle Länder ohne eigene Verordnung noch das Bundesinfektionsschutzgesetz bis zum 7.4.2023 verbindlich.

 

Hier war eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher u.a. von Artzpraxen und therapeutischen Einrichtungen festgelegt, die auch für Massagen in der Physiotherapie galt.

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Diese Pflicht zum Tragen einer Atmenschutzmaske im Gesundheitswesen ist mit dem Auslaufen des Bundesinfektions-schutzgesetzes ab dem 8.4.2023 entfallen. Das bedeutet auch das Ender Maskenpflicht für Massagen in der Phystiotherapie.

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Somit gibt es seit dem 8.4.2023 keinerlei Coronabeschränkungen mehr für Massagen.

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Weitere detaillierte Informationen zur Maskenpflicht in der Physiotherapie in Niedersachsen. finden Sie hier.

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Coronaregeln und Massage
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