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Keine Maskenpflicht mehr in der Physiotherapie 

Die Maskenpflicht ist in der Physiotherapie seit 8.4.2023 entfallen. Wir erläutern die Details zur entfallenen Maskenpflicht in der Physiotherapie in Niedersachsen.

Keine Maskenpflicht mehr für Kunden, Patienten und Besucher 

Oldenburg, 8.4.2023

Seit dem Wegfall der niedersächsischen Coronaverordnung auf Landesebene am 1.3.23 war für Niedersachsen und alle Länder ohne eigene Verordnung noch das Bundesinfektions-Schutzgesetz bis zum 7.4.2023 verbindlich.

 

Hier war zuletzt vor allem eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Artzpraxen und therapeutischen Einrichtungen festgelegt.

Die Maskenplicht ist mit dem Auslaufen des Bundesinfektions-schutzgesetzes ab dem 8.4.2023 auch im Gesundheitswesen entfallen. Das bedeutet auch das Ende der Maskenpflicht in der Phystiotherapie seit dem 8.4.2023.

Keine Maskenpflicht mehr in der Physiotherapie seit dem 8.4.2023

Auch keine Maskenpflicht mehr für Physiotherapeuten

Eine gesetzliche Pflicht zum Tragen einer Maske gibt es für Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen nicht mehr. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sah diese Pflicht gemäß §28b, Absätze 3+4 in der Physiotherapie bereits nicht mehr vor.

 

Für Arbeitgeber und Mitarbeiter in der Physiotherapie gelten hinsichtlich der Maskenpflicht bisher noch die Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit und Soziales,

Die Berufsgenossenschaft, die ebenfalls für Vorgaben zum Arbeitsschutz verantwortlich ist, hat Ihre Vorgaben zum Infektionsschutz wegen Corona noch nicht aktualisiert. Diese dürften sich aber an den Vorgaben des Ministeriums orieniteren, sobald sie veröffentlicht sind.

Arbeitgeber sollen vor Ort weiterhin geeignete und angemessene Maßnahmen zum Infektionsschutz treffen. Genannt  werden hier vor allem Maßnahmen wie regelmäßiges Lüften, das Fördern der Impfbereitschaft der Mitarbeiter oder auch die Empfehlung zum Tragen von Maske zur Vermeidung der Ansteckung z.B. von Grippeinfekten.

 

Bei PhysioCare wurde daher die Maskenpflicht, die bis zum 7.4.23 per Hausrecht für Mitarbeiter galt, ab dem 8.4.2023 abgeschafft.

Quellen:

Land Niedersachsen (Nds. Allgemeinverordnung)

Deutsche Bundesregierung

Deutscher Verband für Physiotherapie ZVK

BGW

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