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Maskenpflicht in der Physiotherapie 

Seit dem 1.3.2023 sind in Niedersachsen die Corona-Maßnahmen vollständig aufgehoben worden. Es gilt aber weiter das Bundesinfektionsschutzgesetz, das eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und therapeutischen Einrichtungen vorsieht. Gilt die Maskenpflicht auch nach dem 1.3.23 in der Physiotherapie? 

Maskenpflicht für Kunden, Patienten und Besucher 

Oldenburg, 17.3.2023

Die niedersächsische Coronaverordnung wurde am 28.2.2023 vollständig aufgehoben. Damit gelten auf Landesebene keine Coronaeinschränkungen mehr. Gleichzeitig verweist das Niedersächsische Landesministerium darauf, dass noch das Bundesinfektionsschutzgesetz bis zum 7.4.2023 in Kraft ist und auch in Niedersachsen gilt.  

 

Hier ist in §28b, Absatz 5 eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Artzpraxen und therapeutischen Einrichtungen festgelegt. Hier heißt es im Gesetz: 

"Die folgenden Einrichtungen dürfen von Patienten und Besuchern nur betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen:
 

a. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen

b. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe"

Physiotherapiepraxen fallen unter die "Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe". 

 

Das heißt:  In Niedersachsen gilt auch nach dem 1.3.2023 bis zum 7.4.2023 für alle Besucher von Physiotherapiepraxen eine FFP2-Maskenpflicht. Die Maske muss auch während der Behandlung getragen werden.

Darüber hinaus gibt es keine Vorschriften oder Einschränkungen in der Physiotherapie.

Ausnahmen von der Maskenpflicht in der Physiotherapie:
 

Im Rahmen von sportlicher Betätigung besteht nach wie vor keine Maskenpflicht, wenn genug Abstand gehalten werden kann. In der Physiotherapie bedeutet dies, dass bei Ausübung von KG-Gerät sowie bei Fitness- oder Gerätetraining die Maske abgenommen werden darf. Dabei muss ein Abstand von 1.50 zu anderen Trainierenden gewährleistet sein.

 

Wenn Patienten aus medizinischen Gründen keinen Mundschutz tragen können (bestätigt durch einen Arzt), oder die Behandlung das Abnehmen der Maske erfordert (z.B. bei Kieferbehandlung bei CMD) ist eine Behandlung ohne Maske erlaubt. PhysioCare verlangt dann aber die Vorlage einesn tagesaktuellen negativen Corona-Test, der auch in der Praxis durchgeführt werden kann.

Physiotherapeuten können immer das Risiko zur Behandlung abwägen und können ggf. auch von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eine Behandlung eines Patienten ohne sicheren Mund-Nase-Schutz verweigern, wenn die Behandlung ihrer Einschätzung nach mit einem erhöhten Infektionsrisiko verbunden wäre.

FFP2-Maskenpflicht bei Physiotherapie und Massage

Maskenpflicht für Mitarbeiter?

Eine gesetzliche Pflicht zum Tragen einer Maske gibt es für Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen nicht mehr. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht diese Pflicht gemäß §28b, Absätze 3+4 in der Physiotherapie nicht vor.

 

Für Arbeitgeber und Mitarbeiter in der Physiotherapie gelten hinsichtlich der Maskenpflicht bisher noch die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft und des Ministeriums für Arbeit und Soziales, die seit 2.2.2023 gelten. 

Zu Verhütung von Ansteckungen bei der Arbeit, sowie insbesondere lokalen und branchespezifischen (hier Physiotherapie) Infektionsausbrüchen, dürfen und sollen Praxisinhaber laut BGW weiterhin "praxisgerechte und wirksame Maßnahmen" zum Infektionsschutz "eigenverantwortlich" festlegen.

 

Bei PhysioCare gilt daher per Hausrecht eine medizinische Maskenpflicht für alle Mitarbeiter, die in Kontakt mit Patienten und Kunden stehen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 7.4.2023

Quellen:

Land Niedersachsen (Nds. Allgemeinverordnung)

Deutsche Bundesregierung

Deutscher Verband für Physiotherapie ZVK

BGW

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